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AGB für BluCard (Förderer)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „BluCard“

Anbieter:
Gemeinnützig fördernde Gesellschaft (haftungsbeschränkt) für die Kinderkresstation der  Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf, nachstehend NGO genannt.
c/o Prof.h.c. Günter Ehnert, Sandkamp 7, 21465 Reinbek

 

§1 Vertragsgegenstand

  1. Die „BluCard“ ist c/o Prof.h.c. Günter Ehnert, Sandkamp 7, 21465 Reinbek
  2.  Mit  dem Erwerb unterstützt der Kunde die gemeinnützigen Zwecke der NGO und  erhält  Zugang zu Vorteilen bei Partnerunternehmen,der NGO.

 

§2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt mit Zahlung des Förderbeitrages zustande.
  2. Die Karte kann wir digital zur Verfügung gestellt, nach Zahlungseingang, mit einer Frist von vier Tagen nach bankseitiger Buchung des Betrages.

 

§3 Leistungen

  1. Die Leistung besteht im Zugang zu unserem Vorteilssystem und berechtigt zur Inanspruchnahme.
  2. Da im Laufe der Zeit neue Partner/Partnerfirmen dazukommen, und ältere Partnerfirmen entfallen, kann nicht  garantiert werden, dass die angebotene Leistung einzelner Partnerfirma immer uptodate sind. 
  3. Art, Umpfang und Verfügbarkeit der Leistungen richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Partner/Partnerfirmen

 

§4 Zahlung

(1) Die Zahlung erfolgt direkt an die NGO. (Gemeinnützig fördernde Gesellschaft (haftungsbeschränkt) für die Kinderkrebstation der  Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf
(2) Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Steuern (soweit anwendbar).

 

§5 Laufzeit

  1. Die Boni können für die Zeit von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung genutzt werden.

 

§6 Widerrufsrecht

(1) Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
(2) Bei sofortiger Nutzung der Vorteile kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen.

 

§7 Haftung

(1) Die NGO haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Leistungen der Partnerunternehmen übernimmt die NGO keine Haftung.

 

§8 Änderungen

  1. Änderungen der Leistungen sind zulässig, da sie von den Partnerfirmen abhängig sind.
  2. Ein Anspruch auf jedwendige Ersatzleistung enthält, da es sich um einen Förderbeitrag handelt.

 

§9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht
  2. Gerichtsstand: Hamburg

 

§10 Salvatorische Klausel

"Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen“


 

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